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Hamburger Ausreden

 



Die Polizei

Die Polizei behandelt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg den von Ihnen geschilderten Fall nicht als Verkehrsunfall. Die Transportvorschriften der Verkehrsbetriebe sehen vor, dass ein Fahrgast selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass er sicheren Halt während der Fahrt hat. Bei einer gestürzten Person im normalen Fahrtbetrieb des Busses handelt es sich um einen Betriebsunfall. Die Polizei nimmt keinen Verkehrsunfall auf. "Ich habe heute morgen mit der Rechtsabteilung der HHA telefoniert. Die Angelegenheit ist dort bekannt und wird unter dem Aktenzeichen S 146/06 von Frau Adler bearbeitet, die unter der Telefonnummer ..... zu erreichen ist. Für uns ist dieser Vorgang damit abgeschlossen.

TOG Travers Omnibusgesellschaft: Schadenabteilung

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fahrgast sich stets den erforderlichen festen Halt während der fahrt verschaffen muss, im hohen Maße zur Eigensicherung verpflichtet ist!

TOG Schadenabteilung
(Iris Adler)

Friedr. JASPER GmbH

Als Unternehmen des ÖPNV sind wir an einen kommunalen Schadenhaftpflichtausgleich angeschlossen, von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung befreit und gelten somit als Eigenversicherer!

Friedr. Jasper GmbH
Rechtsabteilung
(Iris Adler)

Die Email Adresse der allseits präsenten Frau Adler lautet iris.adler@hochbahn.de

HVV

Die Piktogramme mit dem Rollstuhl an den Bussen im Hamburger Verkehrsverbund weisen auf die behindertengerechte Bauweise der Fahrzeuge hin, d.h. diese Busse sind mit Niederflurtechnik und Rampen ausgestattet, die eine Mitnahme von Rollstühlen ermöglichen.

Die Busfahrer sind von den Verkehrsunternehmen angewiesen, bei Bedarf die Busse abzulassen (Kneeling) und Rampen zur Verfügung zu stellen. Natürlich ist es im Sinne der Verkehrsunternehmen, dass unseren Fahrgästen bei Bedarf eine Hilfestellung geleistet wird. Da diese benötigte Hilfe von den Fahrern jedoch nicht immer von alleine erkannt werden kann, ist ein Anzeigen der Hilfe auf jeden Fall sinnvoll. Sollte ein Fahrer dieser Hilfe in einem konkreten Fall dann nicht nachkommen oder sich in anderer Weise kundenunfreundlich verhalten, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns oder dem betroffenen Verkehrsunternehmen einen entsprechenden Hinweis geben könnten, damit der betreffende Fahrer ermittelt und auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Helmke

Kundendialog
Hamburger Verkehrsverbund GmbH

Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Axel Gedaschko

Finanzbehörde

Die von Ihnen angesprochenen Aufwendungen (Haftpflichtschadensabrechnung der Hochbahn) sind in der GuV-Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Meike Johannsen
___________________________________
Finanzbehörde
Vermögens- und Beteiligungsmanagement
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg