Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Der große Wurf der Grünen.
Aufsichtsratspöstchen bei HGV, HVV und WK geben Gelegenheit wichtige Finanzielle Entscheidungen der Hansestadt an Freundeskreise zu verteilen.
Übersicht der Hochbahnopfer Antworten
Die Behörde des Herrn Gedaschko vor der Wahl
Die geltende Rechtslage und die technischen Einzelheiten wurden Ihnen bereits schriftlich am 9. November 2007 von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt umfassend dargelegt.
Es ist nicht zutreffend, dass eine Verantwortung für den Unfall generell bestritten wird und "zwischen Verkehrsunternehmen, Behörden und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH hin- und hergeschoben wird."
Das Unternehmen TRAVERS Omnibusgesellschaft (TOG)mbH, das im Jahre 2006 die HVV-Linie 263 bedient hat, ist zwischenzeitlich durch Fusion in der Friedr. Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH aufgegangen. Das Unternehmen Jasper ist daher Rechtsnachfolger geworden mit der Maßgabe, dass alle Rechte und Pflichten zu übernehmen waren.
Hans-Jürgen Jacobsen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Verkehr und Straßenwesen - V 2122 -
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
Die Behörde der Kohle von Beust Freundin nach der
Ihre Beschwerde haben wir an die Behörde für Inneres sowie an den HOCHBAHN-Konzern weitergeleitet.
Die Behörde für Inneres ist in Hamburg die zuständige Behörde für das Straßenverkehrszulassungsrecht, das die technische Voraussetzungen der Fahrzeuge - somit auch die für die der Rollstuhlplätze in Linienomnibussen - regelt.
Hierzu ist eine Rechtsänderung geplant. Einzelheiten bitte ich Sie der anhängenden Verkehrsblatt-Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entnehmen.
Weiterhin habe ich den HOCHBAHN-Konzern informiert, da Sie diesem nach dem bedauerlichen Unfall Ihrer Mutter allgemein "unverantwortlichen Umgang mit Rollstuhlfahrern" vorwerfen.
Dieser Vorwurf wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zurückgewiesen; es sind hierüber keine Hinweise von anderen Fahrgästen, Interessenverbänden oder sonstigen Institutionen bekannt.











