Finanz Behörde
Chosen Few
Egal ob HSH, HGV, Hochbahn oder andere Hamburger Schuldenfallen - neben dem gewählten oder ernannten Finanzsenator findet man die immer gleiche Crew, als Anteilseigner, Aufsichtsräte oder als schweigsame Gesellen wenn es um die Geschäftstätigkeiten dieser handverlesenen Elite geht!
Ob es Anteilseigner wie Heller, Klemmt-Nissen oder "neue
" Talente geht, die chosen few die Hamburgs Steuergeld verkleinern sind eine verschworene Gemeinschaft, die nichts mehr fürchtet als Veröffentlichung!
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Informationsfreiheit
Die Finanzbehörde
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben wir Antrag auf Einsicht der von der FHH an die HGV und Hochbahn gezahlten Zweck gebundenen Beihilfen und besonders deren Verwendungszweck gestellt.
Auf gut Deutsch: Herr Freytag, Herr Elste wo sind die über 200 Millionen Euro verwendet worden?
Hier dir neueste Antwort der Behörde von Herrn Freytag
Finanzbehörde Hamburg 13.08.2008
In der Wiederspruchssache wegen Auskunftersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat die Rechts- und Abgabenabteilung der Finanzbehörde am 13.08.2008 durch den Regierungsdirektor Oelrichs beschlossen:
Zum Auskunftsersuchen bezüglich der hamburgischen Verkehrsunternehmen wird im Widerspruch zur Begründung nicht weiter vorgetragen.
Über Zahlung an die HGV oder an die Hochbahn AG darf die Behörde gem. §1 Abs. 1 und Absatz 3 Ziff. 4 HmbIFG i.V.m. §6 IFG keine Auskunft erteilen.
Die angeforderten Informationen stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, denn Sie betreffen jeweils private Unternehmen über die konkrete Aspekte abgefragt werden, wobei diese Informationen tatsächlich verfügbar sind und wirtschaftlich nutzbar wären.
Auskünfte zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Unternehmen fallen unter das Steuergeheimnis im Sinne des §30 Abs.2 Nr.2 AO.
Die angefragten Auskünfte zur Umsatzsteuerpflicht der Unternehmen der HGV sind hiervon erfasst.
Über das Verhältnis der HGV oder seiner Unternehmen zur Behörde darf diese keine Auskunft geben.
Die vom Antragsteller benannten Unternehmen sind i.S.d. §1 Abs.3 Ziff. 4 HmbIFG Teilnehmer am Wettbewerb in Hamburg und Umgebung im Bereich des ÖPNV.
Insofern ist ein Anspruch nach dem HmbIFG schon tatbestandlich zu erklären.
Der "Privatbetrieb" Hochbahn gehört zu 100% dem Steuerzahler! Das über 300 Unternehmen von Politikern geführt werden, deren "Haftung" nach dem politischen Abgang anscheinend aufhört kann es wahrlich nicht sein!
Das Verwaltungsgericht Hamburg setzt den Streitwert auf 5000 Euro fest! Nur um zu erfahren was der Senat mit Zweckgebundenen Geldern getan hat! Wir lassen schon mal den Hut rumgehen!
Gebührenordnung Informationsfreiheitsgesetz
Update vom 13.09.08
Das Verwaltungsgericht zeigt seine "Macht"! 367 Euro sollen wir jetzt für "Gerichtskosten" überweisen ohne das ein Prozeß stattgefunden hat!
Nach GRK § 13 (1) "ist der Streitwert vorbehaltlich der folgenden Vorschriften nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen." Das Menschenrecht der Akteneinsicht ist für mich eigentlich gratis oder allenfalls (falls der Streitwert Null nicht geht) die anfallenden Kopiekosten. Dieses Menschenrecht habe ich schon (weil ich ein Mensch bin), soll das Wegnehmen mich auch noch was kosten?
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert die Informationsfreiheit in Artikel 42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 mit begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf normalerweise 2 Wochen festgelegt.
In Anbetracht der verschiedenen Verwaltungskulturen und anderen Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat in Europa und Deutschland auf diesem Gebiet bin ich - aus meiner europäischen Sicht - bisher nachsichtig gewesen und habe geduldig gewartet.
Update vom 23.10.2008
Wie die Finanzbehörde dem Gericht mitteilt hat Sie anscheinend keine Probleme damit, die Zweck gebundene Verwendung der ÖPNV Beihilfen der Hochbahn für die Jahre 2003 - 2007 sowie die Auflistung der von der Umsatzsteuer befreiten Unternehmen der HGV nach der von uns beantragten Klage auf Informationsfreiheit vorzulegen.
Lediglich die Daten für das Jahr 2008 bereiteten Ihr Schwierigkeiten.
Wir werden dem Gericht mitteilen das wir problemlos auf das Jahr 2008 verzichten können, da die vorliegenden Abgleichsdaten der HSH, HGV, FHH sowie der übernommenen und beteiligten bundesweiten Unternehmen der Hochbahn sich auch auf diesen Zeitraum erstrecken.
Als Zeichen des guten Willens werden wir beantragen das die Behörde, Hochbahn den Nachweis der Versicherungstätigkeit und der Schadensregulierung aus Ihrer Tätigkeit als Versicherer nachweisen, um die Staatsanwaltschaft bei der von uns angezeigten vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und Versicherungsbetrug der FHH, HGV, Hochbahn zu entlasten.
Wir sehen die Ausführungen des Regierungsrates als demokratisches Zeichen der Vernunft, da er eben diese Funktion in der Finanzbehörde bekleidet und nicht die eines "Geheimrates".
Update vom 14.11.2008 (übersandt am 25.11 vom Verwaltungsgericht)
Die Finanzbehörde lehnt weiter ab, die Verwendung Zweck gebundener Mittel der Hansestadt offen zulegen, und verweigert dem Bürger damit weiterhin einen erschwinglichen Nahverkehr mit Fahrpreisen um die 1,90 Euro zugunsten des teuersten Nahverkehrs Deutschland und des "Konzerns" Hamburg, der Mittel zweckentfremdet. Nur das Gericht kann den Bürgern und Steuerzahlern in dieser Angelegenheit anscheinend noch weiter helfen.
Seit dem 1. August 2006 gewährt das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz jedem - auch ohne eigene Betroffenheit - einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Von diesem Recht dürfen alle Bürgerinnen und Bürger wie auch alle juristischen Personen Gebrauch machen, die einen Sitz oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Galt bisher das Amtsgeheimnis als Leitprinzip, so gilt jetzt das Prinzip einer für Bürger transparenten Verwaltung. Für Ausnahmen und Beschränkungen vom Informationszugang trifft die Behörde die Darlegungslast. Der Informationszugang soll neue Kontroll- und Partizipationsmöglichkeiten für Bürger schaffen,
die Akzeptanz staatlichen Handelns fördern und
dokumentiertes Wissen über den Bereich der Verwaltung hinaus - auch mit wirtschaftlicher Bedeutung - nutzbar machen.
Die (vorläufige) Schlußfolgerung
Beschließt das Verwaltungsgericht Hamburg den Ausführungen der Finanzbehörde zu folgen ergibt sich für uns daraus nur eine logische Konsequenz:
Die hier deutlich aufgeführte Annahme der nicht gestatteten Weitergabe und nicht Zweck gebundenen Nutzung öffentlicher Mittel in Höhe von mittlerweile über 300 Mio. Euro seit 2003 durch die Finanzbehörde, HGV, Hochbahn wäre als Betrug und Unterschlagung von Steuergeldern sowie Bilanzfälschung zur Anzeige zu bringen.
Die ausgeschöpften Rechtsmittel bezüglich der Umsatzsteuer der Unternehmen und der Teilnahme an Ausschreibungen wären als unlauterer Wettbewerb bei der Europäischen Kommission für Wettbewerb anzuzeigen.
Vielleicht sollte Herr Freytag schon mal eines seiner neu gebauten Büros für Frau Croes und deren Gefolge frei halten!
Fragen muss erlaubt sein
Also Herr Freytag, haben die Bürger der Stadt etwas nicht mitbekommen. Die Informationen betreffen private Unternehmen? Hat der Senat jetzt die HGV oder die Hochbahn an private Bieter veräußert?
Seit 5 Monaten aüßern sich weder Gericht noch Finanzbehörde!
24. Juli 2003
ÖPNV darf nach wie vor bezuschusst werden
Rechtsklarheit wurde geschaffen
Heute hat der Europäische Gerichtshof das Urteil zur Finanzierung des deutschen ÖPNV gefällt (Rechtssache C-280/00). Demnach darf der Nahverkehr in Deutschland durch öffentliche Mittel bezuschusst werden. Allerdings dürfen die öffentlichen Zuschüsse nicht den Wert der Verkehrsleistung übersteigen und sie dürfen nicht höher liegen, als die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen, dass es ein einheitliches Netz mit einheitlich gleichem Zugang für alle Bürger bereithält (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung). Das heißt: Das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt mit seinem § 8 nicht gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dabei muss bei der Gewährung öffentlicher Mittel klar definiert sein, welche gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen dem Unternehmen auferlegt werden und wie der finanzielle Ausgleich für diese Auferlegung berechnet und ermittelt wurde. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes reiht sich ein in andere inhaltlich ähnliche Verfahren. Auch in den Urteilen zu FERRING, GEMO und CHRONOPOST bejahte der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit von öffentlichen Zuschüssen, sofern diese nicht die Kosten übersteigen, die durch die Erfüllung der ihnen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Pflichten entstehen. Insofern besteht allerdings ggf. je nach konkreter Situation vor Ort eine Nachweispflicht durch das Unternehmen.











































