Neues aus der Anstalt
HSH Finanzfonds AöR
HSH Nordbank AG
Hamburg / Kiel
Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG
Die HSH Finanzfonds AöR hat uns mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 20 Abs.1 AktG mit, dass die HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien Ihrer Gesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung gem. § 20 Abs. 4 AktG gehören.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat uns mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 20 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mit, dass der Freien und Hansestadt Hamburg mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört.
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein halten die HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg paritätisch. Die von der HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg gehaltenen Aktien Ihrer Gesellschaft werden der Freien und Hansestadt Hamburg daher gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.
Ferner werden uns nach § 16 Abs. 4 AktG diejenigen Aktien an ihrer Gesellschaft zugerechnet, welche von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH als 100% Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden.
Das Land Schleswig-Holstein hat uns mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mit, dass dem Land Schleswig-Holstein mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört.
Das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg halten die HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg paritätisch. Die von der HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg gehaltenen Aktien Ihrer Gesellschaft werden dem Land Schleswig-Holstein daher gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.
Kiel / Hamburg, im Juli 2009
HSH Nordbank AG
Der Vorstand









































