Recht auf einen (fairen) Prozess
Versuchter Totschlag in der Asklepios Klinik
Die Täter, das Tatwerkzeug, sowie der Tatverlauf sind bekannt und liest sich in etwa so; wir bemühten uns das ohnehin schon angeschlagene Gehirn der Patientin mit Frischluft zu versorgen indem wir mit schweren Hammerschlägen auf den Kopf versuchten die Schädeldecke zu öffnen, was uns leider nicht ganz gelang! Wir hofften dadurch "Besserung" zu erzielen, hätten aber wohl noch einige leckere Pillen mehr verordnen müssen!
Auf die übermittelten Erkenntnisse zugreifend begannen das LKA und die Staatsanwaltschaft sofort mit den Ermittlungen...und stellte nach einer Woche fest: "Wir können nicht den geringsten Anfangsverdacht einer Straftat feststellen und stellen das Verfahren mal lieber ganz schnell wieder ein da das Medikament nicht auf der Roten Liste steht (Blutverdünnungsmittel stehen auch nicht auf dieser Liste, das Ergebnis Sie einem Bluter zu verordnen dürfte jedem klar sein!)!"
Das eingestellte Verfahren benennt die Staatsanwaltschaft Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.
Nun, wir wissen nicht was diese Herren eingestellt haben, unsere Vorwürfe waren vorsätzliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag, dieses Verfahren sehen wir also als noch eröffnet an!
Scheint so als wäre in diesem besonderen Fall Justizia nicht blind, sondern Entführt und im Keller des Oberlandesgerichts bewegungsunfähig gefesselt!
Wenn die an Hochbahn und Asklepios Beteiligten Senatoren auch die Hoheit über die Staatsanwaltschaft haben wird Seilschaft vor Recht in Hamburg weiter bestehen....Schutz der Schuldigen um jeden Preis.
Im Frühjahr 2012 können wir endlich die gesamten Fakten dieses unglaublichen Skandals veröffentlichen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen!
Politischer Täterschutz?
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, hier OStA Jürgen-Erich Schmidt-Struck, kann ein vorsätzliches Vorgehen sowie einen Schuldvorwurf trotz eindeutiger erheblicher Beweise nicht erkennen und möchte daher das Verfahren einstellen statt diese Entscheidung einem ordentlichen Gericht zu überlassen (LKA und Staatsanwaltschaft können bei Unternehmen mit Senats Beteiligung anscheinend Allgemein nicht schnell genug die Ermittlungen einstellen!)!
Wir haben gegen diese Form des willkürlichen Versagens der Rechte des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter durch OStA Jürgen-Erich Schmidt-Struck beim Generalbundesanwalt Beschwerde erhoben!
Uns stellt sich nur noch die Frage wer hier Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt begangen hat, die Staatsanwälte oder der "weisende" Justiz- oder Gesundheitssenator!
Sollte dies kein Ergebnis bringen wird eine Klage gegen Deutschland auf internationaler Ebene dieses unglaubliche Verbrechen aufklären müssen.
Täterschutz Asklepios Senatsbeteiligung?
Neueste Peinlichkeiten in der Keppra Asklepios Affäre liefert ausgerechnet das LKA Hamburg. Nachdem die Straftat zur Kenntnis des LKA gelangt ist, wird anstatt in Kenntnis einer Straftat tätig zu werden erst mal nachgefragt ob man die Strafanzeige aufrecht erhalten wolle! Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt mal wieder vorschnell ein Verfahren ein ohne die notwendigen Ermittlungen durchgeführt zu haben! Nach verschärftem Protest wurden die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen. Wir haben nicht nur Wiederspruch gegen diese Art der Strafvereitlung im Amt gestellt sondern gefordert das Verfahren an ein neutrales Gericht zu übergeben da sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg anscheinend mehr um Täterschutz als Strafverfolgung sorgt und eine gewisse Parteilichkeit nicht abzusprechen ist!
Nach mehreren Gesprächen mit Neurologen konstatieren wir; Das vorsätzliche Umstellen von Anfalls-Medikation innerhalb weniger Stunden mit der bewußten herbeiführung von Anfällen allein wäre schon genug, dies in Verbindung mit diagnostizierten Schädelverletzungen kann man durchaus auch als versuchten Totschlag werten!
Ein Verhalten das auch mit Grünem Justizsenator exemplarisch für Hamburg zu sein scheint, sich auch durch Fälle wie den von Albert Huth weder geändert noch zu einem Umdenken geführt hat, nur das heute die Lobbyisten des Gesundheits Ministers sowie der Hamburger Senat (der natürlich auch im Aufsichtsrat der Asklepios vertreten ist) die Befürworter sind und die eingesetzten Mittel subtiler scheinen! Das stringente und konkludente Handeln der Täter lässt einen deutlichen Vorsatz erkennen, dies als fahrlässig zu bezeichnen ist Augenwischerei! Wir bleiben am Ball bis diese gefährliche Medikation verboten und diesen Ärzte Ihre Approbation entzogen wird. Des weiteren fordern wir immer noch eine Erklärung des Amtsgerichtes Wandsbek warum bei einer skandalösen Gerichts Posse (Anzeige gegen die Stadt Hamburg, HGV, Hochbahn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Versicherungsbetrug wird zum Scheinprozess gegen den Busfahrer!) im Mai 2008 der Richter explizite Fragen zur eigentlich seit 40 Jahren nicht vorhandenen Epilepsie stellte! Richter Rehder am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek(28.05.08) zur Geschädigten: "Sind Sie nun Epileptikerin oder nicht?"
Gegen den zuständigen Staatsanwalt Ziera der die Klage erneut nicht vor Gericht bringen will haben wir jetzt Beschwerde eingereicht da hier willkürlich das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter verhindert werden soll!
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